Energieeffiziente Modernisierung nach Energieeinsparverordnung (EnEV)

Wenn Sie Ihr Wohneigentum energetisch modernisieren möchten, können Sie staatliche Förderung in Anspruch nehmen, wenn die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geforderten Mindestwerte unterschritten werden.

Daher ist es wichtig, vor einer Sanierung einen Sanierungsplan zu entwickeln, der den Vorgaben der EnEV entspricht. Doch auch weitere anfallende Modernisierungsmaßnahmen müssen von Anfang an berücksichtigt und sinnvoll eingebunden werden.

Alles aus einer Hand – Energieberatung und qualifizierte Umsetzung vom Fachmann

  • Wir berechnen den energetischen Zustand Ihres Gebäudes,
  • erstellen ein Sanierungskonzept mit Angebot passend zu Ihrem Budget
  • und erläutern Ihnen unsere Sanierungsempfehlungen bei einem persönlichen Gespräch vor Ort.

Nach der fachgerechten Umsetzung durch uns und unsere Partner erhalten Sie Ihren aktuellen Energieausweis, den wir Ihnen als zertifizierter Gebäudeenergieberater ausstellen.

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